Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Landesamt für Schule“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 405/3 (Teilfläche), 441, 441/2, 441/4 (Teilfläche), 441/6 (Teilfläche), 456/2 (Teilfläche), 698/2, 698/4 und 698/5 alle Gemarkung Gunzenhausen (Bahnhofstraße/ Nürnberger Straße), zur Ausweisung eines Sonstigen Sondergebiets „Verwaltung“; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 16.02.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB, folgende Bebauungsplansatzung zu beschließen:


- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 09:05 Uhr