Neubau eines Zweifamilienhauses mit Garagen und Technikraum, Haus A, Baugrundstück Cronheim 257, Flur-Nr.: 138/8, Gemarkung Cronheim


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 16.02.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ im Hinblick auf
-die Anpassungspflicht der Dachform und –neigung der Garagen an das Hauptgebäude 
-die Anpassungspflicht der Dachform der Garagen auf gemeinsamer Grenze und
-die Verpflichtung, dass Wohn- und Schlafräume nur an der der Staatsstraße abgewandten
 Gebäudeseite zu liegen kommen dürfen
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Cronheim“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 09:05 Uhr