Erweiterung Mehrfamilienhaus, Baugrundstück Negeleinstraße 39, Flur-Nr.: 1454/18, Gemarkung Gunzenhausen (Antrag auf Vorbescheid)


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 16.02.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet V im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Überbauung des Sichtdreiecks,
-die Nichteinhaltung der Flächen für Garagen,
-die Nichteinhaltung der Dachneigung und
-die Festsetzung, dass je Gebäude mit mehr als 5 erforderlichen Stellplätzen, die diese Zahl 
 übersteigenden Stellplätze unterirdisch nachzuweisen sind
 wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet V sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Eine Abweichung von den Bestimmungen des § 2 Abs. 1 Satz 1 GaStellV gemäß 
      Art. 63 Abs. 1 BayBO wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 09:05 Uhr