Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, Baugrundstück Weißenburger Straße 56, Flur-Nr.: 297/2, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (27./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 16.02.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen gemäß §§ 31 und 36 BauGB sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung gemäß §§ 144 und 145 BauGB werden erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ im Hinblick auf 
  • die Verpflichtung, dass Wohn- und Schlafräume nur an der dem Straßenlärm abgewandten Gebäudeseite zu liegen kommen dürfen,
  • die Nichteinhaltung der Dachform und –neigung des Dachaufbaus,
  • die Überschreitung der zulässigen Breite des Zwerchbaus,
  • die Nichteinhaltung des Abstands des Zwerchgiebels zum Ortgang des Hauptdaches,
  • die Anpassungspflicht der Dachneigung des Zwerchgiebels an die des Hauptgebäudes,
  • die Überschreitung der zulässigen Breite des Dachaufbaus,
  • die Nichteinhaltung des Abstands des Dachaufbaus zum Ortgang des Hauptdaches,
  • die Errichtung von Dachflächenfenstern,
  • die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur straßenzugewandten Dachfläche und
  • die Errichtung von Fenster- und Türöffnungen als liegende Rechteckformate
 wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 09:05 Uhr