Haushaltssatzung der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022; Rechtsaufsichtliche Genehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Sitzung (25./XV) des STADTRATES, 24.02.2022
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 3. Sitzung (25./XV) des STADTRATES | 24.02.2022 | ö | Beschliessend | 1 |
Beschluss
Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen mit Bescheid vom 07.02.2022 – eingegangen am 11.02.2022 – die Haushaltssatzung der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2022 ohne Auflagen genehmigt hat.
Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 erfolgte zwischenzeitlich im Altmühl-Boten vom 17.02.2022.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.09.2022 15:10 Uhr