Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen, Gemarkung Gunzenhausen; Teileinziehung der Ortsstraßen Nr. 171 (Bühringerstraße), Nr. 30 (Gartenstraße, Teilstrecke), Nr. 43 (Krankenhausstraße), Nr. 48 (Luitpoldstraße), Nr. 59 (Rot-Kreuz-Straße, Teilstrecke)


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (29./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 19.04.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Widmungen der Bühringerstraße (Ortsstraße Nr. 171) der Luitpoldstraße (Ortsstraße Nr. 48), der Krankenhausstraße (Ortsstraße Nr. 43), Gartenstraße (Ortsstraße Nr. 30) und Rot-Kreuz-Straße (Ortsstraße Nr. 59) werden teileingezogen. Die Teileinziehungen beziehen sich auf den Ausschluss von Fahrzeugen mit einem Gesamtgewicht von über 3,5 t. Ausgenommen von den Beschränkungen ist der Anliegerverkehr. 

Die Verwaltung wird angewiesen, die Teileinziehungen ortsüblich bekannt zu machen und nach Ablauf der 3-monatigen Bekanntmachungsfrist eine entsprechende Eintragung in den Widmungsakten vorzunehmen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.05.2022 10:44 Uhr