Anbau einer Dachgaube, Baugrundstück Weinbergstraße 9, Flur-Nr.: 1517/97, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  4. Sitzung (29./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 19.04.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Reutberg“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Dachgestaltung der Dachgaube wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Reutberg“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.05.2022 10:44 Uhr