Energieleitplan für Freiflächenphotovoltaikanlagen; Beratung und Beschlussfassung zu -Flächenaktualisierungen -Umsetzungsmodellen -Kriterien und Ausbauzielen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (28./XV) des STADTRATES, 11.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 4. Sitzung (26./XV) des STADTRATES (Sondersitzung) 21.03.2022 Vorberatung 1
Stadtrat 5. Sitzung (27./XV) des STADTRATES 28.03.2022 Vorberatung 3
Stadtrat 6. Sitzung (28./XV) des STADTRATES 11.04.2022 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Energieleitplan der Firma FreiraumSpektrum in der Fassung vom 11.04.2022 wird als verbindliche Grundlage für die künftige städtebauliche Entwicklung der Stadt Gunzenhausen beschlossen.

Die Inhalte und Feststellungen des Energieleitplans samt Erläuterungsbericht und die festgelegten Umsetzungsmodelle und Kriterien sind im Rahmen der Aufstellung- oder Änderung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen als städtebauliches Entwicklungskonzept verbindlich zu berücksichtigen (§ 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.06.2022 16:01 Uhr