Neubau einer gewerblichen Lagerhalle mit Begutachtungshalle, Baugrundstück Im Hollerfeld 5 und 5a, Flur-Nrn.: 1364/3 und 1364/5, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung (30./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 18.05.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung (Form, Neigung, Firstrichtung und Eindeckung) und
-die Nichteinhaltung der Fassadengestaltung
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2022 11:51 Uhr