Errichtung zweier einseitiger Großflächentafeln (unbeleuchtet) sowohl für Werbung an der Stätte der Leistung wie auch für allgemeine Produktinformationen, Baugrundstück Industriestraße 6, Flur-Nr.: 583/3, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (31./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB nicht erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2022 10:13 Uhr