Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit Carport, Baugrundstück Marktplatz 50, Flur-Nrn.: 5, 214/2, 229, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (31./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 20.06.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt. 

  1. Für das Vorhaben wird eine Ablösevereinbarung für Kfz-Stellplätze getroffen, da die Herstellung der Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück oder der näheren Umgebung nicht ausreichend möglich ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.07.2022 10:13 Uhr