Neubau einer Einliegerwohnung in nicht ausgebauten Dachräumen mit neuer Außentreppe, Nutzungsänderung von nicht ausgebauten EG-Räumen zu Massage-Behandlungsräumen, Baugrundstück Wald 36b, Flur-Nr.: 156/4, Gemarkung Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (32./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 11.07.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Ausnahme hinsichtlich des Einbaus von Massage-Behandlungsräumen im Allgemeinen Wohngebiet wird zugestimmt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald III“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Nichteinhaltung des Pflanzgebots im Norden und
-die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald III“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.08.2022 10:02 Uhr