Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes; Entschädigung für Zugführer der FF Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG, 21.07.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Stadt Gunzenhausen gewährt für 2 bestellte Zugführer der Freiwilligen Feuerwehr Gunzenhausen eine jährliche Entschädigung nach Art. 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG in Höhe von 650,00 € ab dem Jahr 2022. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 09:23 Uhr