Bauaufsichtliche Zustimmung gemäß Art. 73 BayBO; Neubau Landesamt für Schule und Prüfungsamt Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (33./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 08.08.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt beschließt im Rahmen des Zustimmungsverfahrens (Art. 73 BayBO) für die Errichtung eines Dienstgebäudes für das Bayerische Landesamt für Schule und das Prüfungsamt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in Gunzenhausen keinen Widerspruch zu erheben. 

  1. Für das Vorhaben wird eine Ablösevereinbarung für Kfz-Stellplätze getroffen, da die Herstellung der Kfz-Stellplätze auf dem Baugrundstück oder in der näheren Umgebung nicht ausreichend möglich ist. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2023 16:16 Uhr