Nutzungsänderung eines Wohnhauses mit Anbauten, Baugrundstück Weinbergstraße 40, Flur-Nr.: 1409/1, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (33./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 08.08.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31, 35 Abs. 2 und § 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Reutberg“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze durch die Balkone,
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung der Gaube,
-die Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl und
-die Überschreitung der zulässigen Geschossflächenzahl 
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Reutberg“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2023 16:16 Uhr