Neubau Einfamilienwohnhaus, Baugrundstück Wald 38, Flur-Nr.: 21, Gemarkung Wald


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (33./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 08.08.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald III“ im Hinblick auf 
-die Anpassungspflicht der Garage an das Hauptgebäude,
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung des Gartengerätehauses sowie der Garage und
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung des Zwerchhauses 
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Wald III“ sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Die Zulassungsentscheidung gemäß § 23 Abs. 5 Satz 1 BauNVO i.V.m. dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Wald III“ im Hinblick auf die Überschreitung der Baugrenze wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.01.2023 16:16 Uhr