Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplans Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, zur Ausweisung des Baugebiets "Reutberg III"; Feststellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 3

Beschluss

Der Stadtrat beschließt gemäß §§ 2 Abs. 1 ff. BauGB die 32. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, im Bereich des geplanten Baugebiets „Reutberg III“.

Die Verwaltung wird beauftragt, die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, in der beschlossenen Fassung mit den notwendigen Verfahrensvermerken zu versehen und der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Erteilung der Genehmigung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.03.2023 13:39 Uhr