Jahresabschluss 2020 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES, 24.11.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 48 vom 15.11.2022) beschließt der Stadtrat:
1. Der Jahresabschluss 2020 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 510.366,32 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2021 in Höhe von 371.071,58 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage auszugleichen, wird zugestimmt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag von 139.294,74 Euro kann im Jahr 2021 nicht gedeckt werden und verbleibt damit in den Büchern des Jahres 2021 als Verlustvortrag. Dieser Verlustvortrag ist gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 WkPV spätestens nach fünf Jahren durch die Hospitalstiftung als Trägerin des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes auszugleichen, sofern er bis dahin nicht durch in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren realisierbare Gewinnvorträge kompensiert wird oder durch eine bis zu diesem Zeitpunkt evtl. vorhandene Gewinnrücklage ausgeglichen werden kann.
3. Der Jahresabschluss 2020 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.03.2023 13:39 Uhr