Jahresrechnungen 2019 der STADT GUNZENHAUSEN und der HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES, 24.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 14. Sitzung (36./XV) des STADTRATES 24.11.2022 ö Beschliessend 9.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 5 vom 02.11.2022) beschließt der Stadtrat:


Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates und Erledigung der hierbei getroffenen Prüfungsfeststellungen sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2019

E n t l a s t u n g

erteilt.



(Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2023 13:39 Uhr