Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten, Baugrundstück Nähe Reutbergstraße, Flur-Nr.: 1482/76, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (37./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 01.12.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze,
-die Nichteinhaltung der Dachgestaltung für die Flachdachvorbauten und
-die Überschreitung der zulässigen oberirdischen Stellplätze 
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2023 11:39 Uhr