Tektur: Neubau einer Batteriespeicheranlage (SMAREG 6), Baugrundstück Richard-Stücklen-Straße 9, Flur-Nr.: 486/34, Gemarkung Unterwurmbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (37./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 01.12.2022

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet B13 West / An der Scheupeleinsmühle“ im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Baugrenze wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gewerbegebiet B13 West / An der Scheupeleinsmühle“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.03.2023 11:39 Uhr