Haushaltssatzung der STADT GUNZENHAUSEN für das Haushaltsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (37./XV) des STADTRATES, 15.12.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (37./XV) des STADTRATES 15.12.2022 ö Beschliessend 1.3.4

Beschluss

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die  STADT GUNZENHAUSEN  folgende
Haushaltssatzung:














§ 1









Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023


wird hiermit festgesetzt;





er schließt















im VERWALTUNGSHAUSHALT




in den Einnahmen und Ausgaben mit



43.460.600 €
und







im VERMÖGENSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



14.979.200 €
ab.

















§ 2


















Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen



und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf



7.600.000 €
festgesetzt.
2

       










§ 3









Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen



im Vermögenshaushalt wird auf



13.905.000 €
festgesetzt.







§ 4









Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern


werden wie folgt festgesetzt:














1.
G r u n d s t e u e r















a)
für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

385 v. H.











b)
für die Grundstücke (B)


370 v. H.










2.
G e w e r b e s t e u e r



320 v. H.




§ 5











Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung



von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf


3.500.000 €

festgesetzt.

















§ 6











E n t f ä l l t .












§ 7











Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.














Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 3

Datenstand vom 28.03.2023 14:48 Uhr