Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB) – Städtebauförderung;
Aufstellung des Bund-Länder-Städtebauförderungsprogrammes 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung (37./XV) des STADTRATES, 15.12.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Folgende städtebauliche Sanierungsmaßnahmen werden zur Aufnahme in das Bund-Länder- Städtebauförderungsprogramm 2023 angemeldet:
Altstadt Gunzenhausen
- Vorbereitungen:
- Modernisierungsgutachten 19.000 €
2. Grunderwerb: - €
3. Ordnungsmaßnahmen:
- Neugestaltung des Rathaushofes 300.000 €
- Städtebauliche Neugestaltung der Altmühlpromenade im Zuge mit
den Hochwasserschutzmaßnahmen des Freistaates Bayern 200.000 €
4. Baumaßnahmen:
- Sanierung des Blasturms 10.000 €
- Revitalisierung und energetische Sanierung des Bahnhofsgebäudes 800.000 €
- Sonstige private Fassadensanierungsmaßnahmen 60.000 €
5. Sonstiges:
- Vergütungen an Städteplaner für begleitende Stellungnahmen und Gutachten 30.000 €
- Projektmanagement Aktive Stadt- und Ortsteilzentren 61.000 €
- Umsetzung von Maßnahmen aus den Handlungsempfehlungen ISEK 100.000 €
Summe Altstadt Gunzenhausen 1.580.000 €
Die Stadt Gunzenhausen wird den ihr obliegenden Finanzierungsanteil an den entstehenden Kosten erbringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 1
Datenstand vom 28.03.2023 14:48 Uhr