Festsetzung von Ablösebeträgen für Kfz-Stellplätze, Anpassung in Bezug auf die Neuausweisung des Sanierungsgebiets "Kernstadt I"


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (38./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 18.01.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Ablösebeträge für Kfz-Stellplätze werden wie folgt neu festgesetzt:

Zone I (Sanierungsgebiete Kernstadt I und Sanierungsgebiet VIII)        =        9.000,00 €

Zone II (übrige Kernstadt)                                                =        6.000,00 €

Zone III (Ortsteile)                                                        =        4.000,00 €

Für Wettbüros und Spielhallen wird die Zahlung von Ablösebeträgen ausgeschlossen.

Die Neufestsetzung gilt für alle Stellplatzablösevereinbarungen die ab dem 01.01.2023 abgeschlossen werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.03.2023 11:59 Uhr