Vollzug des Baugesetzbuchs (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Spitalwald" im Bereich des Grundstücks "Lindleinswasenstraße 56" durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB für die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit integriertem Raum für Bankautomaten; Antrag vom 15.11.2021; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (38./XV) des STADTRATES, 23.01.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 18.01.2023, lfd.-Nr. 282 beschließt der Stadtrat:

Der durch Herrn Walter Minnameier erstellte Bebauungsplanvorentwurf mit Datum vom 07.01.2022 wird, mit der Maßgabe, dass die Mindestfläche für PV-Anlagen auf dem Gebäude 50% betragen muss, zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 4

Datenstand vom 28.03.2023 15:01 Uhr