Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag des Evang.-Inklusiven Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 12.01.2023 auf Verlängerung der Förderung einer zweiten und dritten zusätzlichen Integrationsfachkraft


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 14.02.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 2. Sitzung (17./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 14.02.2023 ö Beschliessend 1

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag des Kinder- und Familienzentrums Wilhelm Löhe vom 12.01.2023 auf Verlängerung der Übernahme von 80 % der Personalkosten für eine zweite und dritte zusätzliche Integrationsfachkraft rückwirkend vom 01.09.2022 bis 31.08.2023 zur Kenntnis.

Das Kreisjugendamt befürwortet mit Schreiben vom 27.01.2023 den Einsatz von zusätzlichem Fachpersonal (Integrationsfachkräfte mit 40 und 20 Wochenstunden) aufgrund der im Antrag dargelegten Verhältnisse. 

Die Stadt Gunzenhausen stimmt deshalb ebenfalls der weiteren Förderung einer zweiten und dritten Integrationsfachkraft (40 Std. und 20 Std./Woche) zu.

Die zusätzlichen Integrationskräfte werden genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, jedoch längstens für den Zeitraum vom 01.09.2022 bis 31.08.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2023 13:56 Uhr