Burkhard-von-Seckendorff-Heim; Neufestsetzung der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen zum 01.09.2023
Daten angezeigt aus Sitzung: 3. Sitzung (23./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES, 18.07.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stiftungsausschuss | 3. Sitzung (23./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES | 18.07.2023 | ö | Beschliessend | 1 |
Beschluss
Der Stiftungsausschuss beschließt die aufgrund des Bescheides der Regierung von Mittelfranken vom 17.01.23 angepassten „gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen“ von einem durchschnittlichen Höchstbetrag von 16,55€ pro Platz und Tag.
Aus der Differenzierung zwischen Einzel- und Doppelzimmern ergeben sich Tagessätze ab 01.09.2023 von
17,40€ für einen Einzelzimmer-Platz und
14,61€ für einen Doppelzimmer-Platz.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 05.10.2023 14:44 Uhr