Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen; Widmung der Stichstraße Flur-Nrn. 64, 64/1 und 345, Gemarkung Stetten zur Ortsstraße Nr. 30/21 im Bebauungsplangebiet „Stetten-Nord“


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 23.08.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die Stichstraße Flur-Nr. 64, 64/1 und 345, Gemarkung Stetten wird gemäß Art. 6 und Art. 46 BayStrWG zur Ortsstraße Nr. 30/21 gewidmet.

Anfangspunkt:        Nordost-Ecke Flur-Nr. 64/6 und Südost-Ecke Flur-Nr. 64/4, Gemarkung Stetten

Endpunkt:        Einmündung in die Kreisstraße WUG 24, Flur-Nr. 355, Gemarkung Stetten

Länge:        0,059 km

Straßenbaulast:        Stadt Gunzenhausen

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, 

- die Widmung der Straßenaufsichtsbehörde anzuzeigen,
- die Widmung ortsüblich bekannt zu machen,
- die Eintragungsverfügung für das Bestandsverzeichnis zu erstellen und
- die Bestandskartei zu ändern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 13:30 Uhr