Genehmigungsantrag nach § 16 Abs. 2 BImSchG, Errichtung einer neuen Entladefläche, Baugrundstück Aha 200, Flur-Nr.: 393, Gemarkung Aha


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (45./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 23.08.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1. Alle Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“
    sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 13:30 Uhr