Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Fortführung des Bestandsverzeichnisses der Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Gunzenhausen, Gemarkung Gunzenhausen; Änderung der Straßenbaulast des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 13 (Flur-Nrn. 779/3 und 603, Gemarkung Gunzenhausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (47./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 19.10.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Widmung des nicht ausgebauten öffentlichen Feld- und Waldweges Nr. 13 (Flur-Nrn. 779/3, 831 (Teilfläche) und 603, Gemarkung Gunzenhausen) wird vorbehaltlich der Zustimmung durch die Deutsche Bahn AG entsprechend dem tatsächlichen Ausbauzustand (ausgebauter öffentlicher Feld- und Waldweg) angepasst.

Die Verwaltung wird angewiesen, eine entsprechende Eintragungsverfügung zu erlassen und das Bestandsverzeichnis der Straßen, Wege und Plätze anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2023 13:10 Uhr