Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG, Errichtung von Schüttboxen in Betonbauweise mit Überdachung und Errichtung von Schüttboxen aus Betonblocksteinen ohne Überdachung im Bereich der nördlichen Zufahrt, einschl. Errichtung eines Bürocontainers, Baugrundstück Aha 200, Flur-Nr.: 393, Gemarkung Aha
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung (49./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 22.11.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt | 12. Sitzung (49./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT | 22.11.2023 | ö | Beschliessend | 4.2 |
Beschluss
1. Alle Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“
sind zu beachten und einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.11.2023 12:48 Uhr