Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG, Errichtung von Schüttboxen in Betonbauweise mit Überdachung und Errichtung von Schüttboxen aus Betonblocksteinen ohne Überdachung im Bereich der nördlichen Zufahrt, einschl. Errichtung eines Bürocontainers, Baugrundstück Aha 200, Flur-Nr.: 393, Gemarkung Aha


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (49./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 22.11.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1. Alle Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gewerbegebiet „Steinernes Kreuz“
    sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2023 12:48 Uhr