Jahresabschluss 2021 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim der Hospitalstiftung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 1
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 3

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 70 vom 21.11.2023) beschließt der Stadtrat:


1.        Der Jahresabschluss 2021 für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim, der mit einem Jahresfehlbetrag von 822.610,21 Euro abschließt, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

2.        Dem Vorschlag der Verwaltung, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen und im Wirtschaftsjahr 2022 in Höhe von 349.614,02 Euro durch eine Verringerung der Kapitalrücklage auszugleichen, wird zugestimmt. Der verbleibende Jahresfehlbetrag von 472.996,19 Euro kann im Jahr 2022 nicht gedeckt werden und verbleibt damit in den Büchern des Jahres 2022 als Verlustvortrag. Dieser Verlustvortrag ist gemäß § 10 Abs. 2 Satz 2 bis 5 WkPV spätestens nach fünf Jahren durch die Hospitalstiftung als Trägerin des Burkhard-von-Seckendorff-Heimes auszugleichen, sofern er bis dahin nicht durch in den nächsten fünf Wirtschaftsjahren realisierbare Gewinnvorträge kompensiert wird oder durch eine bis zu diesem Zeitpunkt evtl. vorhandene Gewinnrücklage ausgeglichen werden kann.

3.        Der Jahresabschluss 2021 wird zur örtlichen Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates verwiesen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2024 14:54 Uhr