HAUSHALTSSATZUNG der Hospitalstiftung Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stiftungsausschuss 6. Sitzung (26./XV) des STIFTUNGSAUSSCHUSSES 21.11.2023 ö Beschliessend 2.5
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 4.6

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Stiftungsausschusses (Beschluss Nr. 75 vom 21.11.2023) beschließt der Stadtrat:


Aufgrund des Art. 20 des Bayer. Stiftungsgesetzes sowie der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die HOSPITALSTIFTUNG GUNZENHAUSEN folgende Haushaltssatzung:


§ 1










(1)
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt











im VERWALTUNGSHAUSHALT





in den Einnahmen und Ausgaben mit



480.300  €

und








im VERMÖGENSHAUSHALT






in den Einnahmen und Ausgaben mit



550.000  €

ab.



















(2)
Der als Anlage beigefügte Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt
 










im ERFOLGSPLAN






in den Erträgen mit
in den Aufwendungen mit
Jahresfehlbetrag



8.249.200  €
8.860.100  €
610.900  €

und








im VERMÖGENSPLAN






in den Einnahmen und Ausgaben mit



500.500  €

ab.











§ 2










(1)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Haushaltsplan sind nicht vorgesehen.










(2)
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im

Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim sind nicht vorgesehen.


























§ 3










(1)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
 









(2)
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögensplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim

werden nicht festgesetzt.













§ 4











E n t f ä l l t





§ 5










(1)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
80.000 €
festgesetzt.
















(2)
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach

dem Wirtschaftsplan für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim wird auf
1.200.000 €

festgesetzt.



























§ 6











E n t f ä l l t .





















§ 7










Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft. 



Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2024 14:54 Uhr