Jahresrechnungen 2020 der Stadt Gunzenhausen und der Hospitalstiftung Gunzenhausen; Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 15. Sitzung (52./XV) des STADTRATES 30.11.2023 ö Beschliessend 5.2

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses (Beschluss Nr. 7 vom 07.11.2023) beschließt der Stadtrat:


Nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss des Stadtrates und Erledigung der hierbei getroffenen Prüfungsfeststellungen sowie nach Feststellung der jeweiligen Abschlusssummen wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO für das Haushaltsjahr 2020

E n t l a s t u n g

erteilt.


(Herr Erster Bürgermeister Karl-Heinz Fitz nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.07.2024 14:54 Uhr