Errichtung einer Dachgaube, Baugrundstück Auweg 31, Flur-Nr.: 1465/2, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (50./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 07.12.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet V im Hinblick auf die Nichteinhaltung der Dachgestaltung der Gaube wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Süd“, Teilbaugebiet V sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.04.2024 13:45 Uhr