Bayer. Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz (BayKiBiG); Antrag der Lebenshilfe Altmühlfranken e. V. auf Förderung einer zusätzlichen Integrationskraft vom 19.01.2024 für die integrative Kindertagesstätte "Altmühl-Schätze" in Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES, 14.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bildung und Soziales 2. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BILDUNG UND SOZIALES 14.03.2024 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Ausschuss für Bildung und Soziales nimmt den Antrag der Lebenshilfe Altmühlfranken e. V. vom 19.02.2024 auf Förderung für die integrative Kindertagesstätte „Altmühl-Schätze“ in Gunzenhausen für eine zusätzliche Integrationsfachkraft für das Betreuungsjahr 2024/25 zur Kenntnis.

Das Amt für Jugend und Familie Weißenburg-Gunzenhausen befürwortet in seiner Stellungnahme vom 05.03.2024 den Einsatz einer zusätzlichen Fachkraft auf Grund der im Antrag dargelegten Verhältnisse. Die zusätzliche Integrationsfachkraft wird von Seiten des Amtes für Jugend und Familie Weißenburg-Gunzenhausen genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, längstens jedoch für den Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2025.

Die Stadt Gunzenhausen erkennt nach Empfehlung der kommunalen Spitzenverbände, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege sowie dem Bayer. Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen für die integrative Kindertagesstätte „Altmühl-Schätze“ eine zusätzliche Integrationsfachkraft (Vollzeit 38,5 Std.) an. Demnach werden 80 % der Personalkosten von der Stadt Gunzenhausen (40 %) und dem Freistaat Bayern (40 %) gefördert. 

Die Stadt Gunzenhausen stimmt der Förderung zu.

Die zusätzliche Integrationskraft wird genehmigt, solange die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, längstens jedoch für den Zeitraum 01.09.2024 bis 31.08.2025. 
 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.05.2024 10:49 Uhr