Kinder- und Familienzentrum Wilhelm Löhe der Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen; Zustimmung der Stadt Gunzenhausen zu den vorgesehenen baulichen Maßnahmen zur räumlichen Erweiterung der Kindergartens und zur Errichtung einer 3. Gruppe für die Kleinkinderbetreuung


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (18./XIV) des STADTRATES, 25.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 7. Sitzung (18./XIV) des STADTRATES 25.06.2015 ö Beschliessend 2

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses (Beschluss Nr. 40 vom 15.06.2015) beschließt der Stadtrat:

Aufgrund der Vorstellung des Einrichtungsträgers in der gemeinsamen Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses und des Ausschusses für Bildung und Soziales vom 20.05.2015 wird der vorgesehenen Maßnahmen zur Errichtung eines Ersatzneubaus für den Kindergartenbereich und einer 3. Gruppe für die Kleinkinderbetreuung zugestimmt.

Diese Zustimmung beschränkt sich auf den Raumbedarf der – unter Berücksichtigung der bereits vorhandenen 24 Krippenplätze – erforderlich ist, um in der Einrichtung langfristig den von der Stadt festgestellten Bedarf zur Betreuung von
  • 85 Kindern im Alter von 3 bis 6 Jahren, davon bis zu 15 behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder (Kindergarten) und
  • 12 zusätzlichen Kindern im Bereich der U 3-jährigen Kinder (Kinderkrippe)
betreuen zu können. Auf die Beschlüsse des Ausschusses für Bildung und Soziales Nrn. 12 und 13 vom 05.02.2015 wird diesbezüglich verwiesen.

Zusätzlich zu diesem Raumbedarf erkennt die Stadt Gunzenhausen zur Speiseversorgung der Kinder eine zusätzliche Fläche von bis zu 60 m² als notwendig an.

Vorbehaltlich der nach Art. 27 BayKiBiG noch erforderlichen Zustimmung zur endgültigen Planung ist die Stadt Gunzenhausen bereit, zu der Maßnahme den zur Erlangung einer höchstmöglichen staatlichen Förderung erforderlichen kommunalen Baukostenzuschuss (aufgrund der derzeitigen Vorgaben des staatlichen Förderprogrammes rd. 2,5 Mio. EUR) zu gewähren.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sind zu gegebener Zeit (voraussichtlich ab Haushaltsjahr 2016 oder 2017) bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.12.2020 12:12 Uhr