Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „Frickenfelden Mühlstraße“; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (62./XV) des STADTRATES, 27.06.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Zum Schutz gesunder Wohnverhältnisse sowie zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung und Entwicklung beschließt der Stadtrat die Aufstellung eines Bebauungsplanes auf den Grundstücken Flur-Nrn. 66/2, 68, 68/1, 68/2, 68/4, 68/6, alle Gemarkung Frickenfelden, mit Regelungen in Bezug auf Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Anzahl nachzuweisender Stellplätze.

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 4.100 m². Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Die künftigen Festsetzungen sind unter Berücksichtigung der örtlichen Wohnverhältnisse der Nachbarbebauung so zu treffen, dass eine städtebaulich verträgliche und konfliktarme Entwicklung des Planungsgebiets sichergestellt wird. Der Entwurf des Bebauungsplanes ist dem zuständigen Stadtratsgremium zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 5

Dokumente
Aufstellungsbeschluss - Anlage zum Beschluss (.pdf)

Datenstand vom 14.10.2024 08:33 Uhr