Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Teilaufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Nürnberger Straße I“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (östliche Teilfläche), 522 (östliche Teilfläche) und 522/5, Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 7

Beschluss

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 01.06.2015 bis Dienstag, 30.06.2015 statt:
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen der Träger öffentlicher Belange zur Kenntnis.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 13.07.2015 werden zum Beschluss erhoben.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplan änderungsentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufhebungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:21 Uhr