Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 25. Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich des Grundstücks Aha 500 (Flur-Nr. 191, Gemarkung Aha); Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha; Änderungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 7. Sitzung (16./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.07.2015 ö Beschliessend 10

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat:
1.        Der Antrag von Herrn Matthias Rutz, Aha, auf Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes zur Änderung der Art der baulichen Nutzung von einer Fläche für die Landwirtschaft in eine Sonderbaufläche „Landwirtschaftliche Tierhaltung und Biomasse“ im Bereich der Grundstücke „Aha 500“ (Flur-Nr. 191) und Teilflächen aus Flur-Nr. 192 , alle Gemarkung Aha, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Gesamtfläche des Änderungsbereiches beträgt ca. 3,6 ha.
2.        Parallel zur Änderung des Flächennutzungsplanes wird für die gleiche Fläche ein Vorhaben- und Erschließungsplan mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB aufgestellt.
3.        Alle mit der Bauleitplanung verbundenen Kosten sind vom Antragsteller zu tragen. Hierzu ist ein Durchführungsvertrag (§ 12 BauGB) zwischen der Stadt und dem Antragsteller zu schließen.
4.        Der durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Flächennutzungsplanentwurf vom 20.07.2015 mit Begründung und Umweltbericht wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
5.        Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:21 Uhr