Auf der Grundlage der Angebote der Pflegekassenverbände und des Bezirks Mittelfranken
vom 24.07.2015 stimmt der Stiftungsausschuss der Anpassung der Pflegesätze und Entgelte für das Burkhard-von-Seckendorff-Heim zum 01.09.2015 wie folgt zu:
Bereich/Entgeltbestandteil Tagessatz bis Tagessatz ab V e r ä n d e r u n g
31.08.2015 01.09.2015 EUR v.H.
Pflegebereich:
Pflegebedingter Aufwand, Stufe 0 34,68 € 36,94 € + 2,26 € + 6,52 v.H.
Pflegebedingter Aufwand, Stufe 1 58,63 € 61,51 € + 2,88 € + 4,91 v.H.
Pflegebedingter Aufwand, Stufe 2 73,09 € 76,33 € + 3,24 € + 4,43 v.H.
Pflegebedingter Aufwand, Stufe 3 83,93 € 87,45 € + 3,52 € + 4,19 v.H.
Entgelt für Unterkunft 9,18 € 9,37 € + 0,19 € + 2,07 v.H.
Entgelt für Verpflegung 10,66 € 10,88 € + 0,22 € + 2,06 v.H.
Rüstigenbereich:
Maßnahmepauschale 18,68 € 19,12 € + 0,44 € + 2,36 v.H.
Grundpauschale 19,84 € 20,25 € + 0,41 € + 2,07 v.H.
Allgemein:
Ausbildungszuschlag 0,85 € 0,43 € - 0,42 € - 49,41 v.H.
In den neuen Erhöhungsbeträgen für den pflegebedingten Aufwand im Pflegebereich (Pflegestufen 0 bis 3) sind jeweils 1,49 EUR für zwei zusätzliche Vollzeitpflegestellen enthalten, die ab dem 01.09.2015 pflegestufenunabhängig über die bisher vereinbarten Pflegeschlüssel hinaus zur Verbesserung der Pflege zusätzlich beschäftigt werden können. Die Anzahl des pflegestufenunabhängig beschäftigten sonstigen Betreuungspersonals erhöht sich damit zum 01.09.2015 von bisher 2,0 auf dann 4,0 Vollzeitstellen.
Die gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen ändern sich zum 01.09.2015 vorerst nicht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, auf der Grundlage der vorstehenden Beträge neue Vergütungsvereinbarungen mit einer Laufzeit von 12 Monaten (01.09.2015 bis 31.08.2016) abzuschließen.