Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung des Bebauungsplanes "Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße Postgäßchen" für seinen kompletten Geltungsbereich (Gebiet zwischen der Osianderstraße, der Bahnhofstraße und dem Postgäßchen); Antrag der Bosch & Co GmbH, Gunzenhausen vom 17.06.2015; Aufhebungs- und Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES, 30.07.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES 30.07.2015 ö 5

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung vom 20.07.2015, lfd. Nr. 116, beschließt der Stadtrat:
1.        Der Antrag der Bosch & Co. GmbH vom 17.06.2015 auf Aufhebung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Sanierungsgebiet III/1 Osianderstraße/Postgäßchen“, für die Errichtung einer Wohnbebauung (Mehrfamilienhaus) auf den Grundstücken Flur-Nrn. 412/2, 408/1, 407 sowie 408 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen, wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2.        Auf Kosten der Antragstellerin wird der Bebauungsplan für seinen kompletten Geltungsbereich aufgehoben und das Areal in einen unverplanten Innenbereich zurückgeführt. Die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben in den Bereich soll sich künftig nach § 34 BauGB richten.
3.        Der im Auftrag der Antragstellerin durch das Planungsbüro Ermisch & Partner Landschaftsplanung, Roth, erstellte Bebauungsplanaufhebungsentwurf vom 13.07.2015 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
4.        Alle mit der Aufhebung des Bebauungsplanes verbundenen Kosten sind von der Antragstellerin zu tragen, hierzu ist ein städtebaulicher Vertrag (§ 11 BauGB) zwischen der Stadt und der Antragstellerin zu schließen.
5.        Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durch zuführen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 28.12.2020 12:14 Uhr