Ratsbegehren; Antrag der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Durchführung eines Bürgerentscheids bzgl. eines Hochwasserschutzes entlang der Altmühl; Entscheidung über die formelle und materielle Zulässigkeit
Daten angezeigt aus Sitzung: 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES, 30.07.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Stadtrat | 9. Sitzung (20./XIV) des STADTRATES | 30.07.2015 | ö | 8.1 |
Beschluss
Der Stadtrat nimmt die Vormerkung/Stellungnahme des Hauptamtes vom 29.06.2015 zum beantragten Ratsbegehren der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN zur Kenntnis.
Der Stadtrat beschließt:
Die formellen und materiellen Voraussetzungen gemäß Art. 18 a GO für ein Ratsbegehren bzgl. des Hochwasserschutzes entlang der Altmühl sind erfüllt, so dass ein Bürgerentscheid hierüber möglich ist.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 28.12.2020 12:14 Uhr