Energetische Sanierung Mehrfamilienhaus, Baugrundstück Zum Schießwasen 3, Flur-Nr.: 265, Gemarkung Gunzenhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (58./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 22.08.2024

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Die sanierungsrechtliche Genehmigung wird gemäß §§ 144 und 145 BauGB erteilt.

  1. Der isolierten Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ im Hinblick auf die Errichtung einer Photovoltaikanlage zur straßenzugewandten Dachfläche wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Sanierungsbebauungsplans VII.2 „Südliche Vorstadt“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.10.2024 12:18 Uhr