I. Die Sportförderung 2024 wird wie folgt durchgeführt:
1. Barzuschuss:
Der Barzuschuss an die Sportvereine beträgt je anrechenbares Vereinsmitglied für Erwachsene
5,00 € und für Jugendliche 10,00 €. Bezuschusst werden dabei die Vereinsmitglieder mit Wohnsitz in Gunzenhausen einschl. Ortsteile.
Vereine, für die sich aufgrund ihrer geringen Mitgliederzahlen ein Zuschuss unter 50,00 € errechnet, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe von 50,00 €.
Die Vereine erhalten für 3.807 Erwachsene á 5,00 € = 19.035,00 €
und für 1.328 Jugendliche á 10,00 € = 13.280,00 €
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Barzuschuss insgesamt 32.315,00 €
Darüberhinausgehende finanzielle Zuwendungen bei erhöhten Kosten, z. B. durch Fahrten, können nicht gewährt werden.
2. Übungsleiterzuschüsse:
Angelehnt an die Förderung der Übungsleiter durch den Staat erhalten die Sportvereine für jede Mitgliedseinheit durch Übungsleiterlizenzen im Jahr 2024 eine Förderung von 0,29 €. Die Übungsleiterzuschüsse werden in der errechneten Höhe ausbezahlt.
Die Vereine erhalten demnach im Jahr 2024 Übungsleiterzuschüsse gemäß beiliegender Aufstellung in Höhe von 21.617,18 €.
3. Sonderzuwendungen:
Die Stadt gewährt auf Antrag eines Vereins für herausragende sportliche Leistungen finanzielle Sonderzuwendungen. Feste Regelungen hierfür werden gem. Beschluss Nr. 53 vom 19.04.2017 des Ausschusses für Bildung und Soziales nicht aufgestellt. Es wird ein Gesamtbetrag in Höhe von 4.000,00 € jährlich bereitgestellt. Der zuständige Ausschuss für Bildung und Soziales wird im Einzelfall über die Gewährung eines Zuschusses entscheiden.
4. Investitionen:
Für Investitionen gewährt die Stadt Gunzenhausen gemäß der Richtlinien zur Förderung des Sports vom 23.03.2011 Zuschüsse in Höhe von 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 40.000,00 € je Baumaßnahme.
Für die Anschaffung von beweglichen Sportgroßgeräten beträgt der Zuschuss der Stadt Gunzenhausen 15 v. H. der förderfähigen Kosten, höchstens 5.000,00 € für jede einzelne Maßnahme.
Der Zuschuss wird um jeweils 5 v. H. der förderfähigen Kosten gemindert, soweit der Bezirk Mittelfranken und/oder der Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen Zuschüsse gewähren.
In besonderen Fällen kann ein Zuschuss über die festgelegten Fördersätze und Höchstbeträge hinaus gewährt werden, wenn z. B. die Anlagen auch anderen als vereinsinternen Zwecken (Schulsport
u. a.) zur Verfügung stehen.
II. Des Weiteren nimmt der Ausschuss für Bildung und Soziales folgende Bezuschussungen für das Jahr 2023 zur Kenntnis:
Zuschüsse für Sportstätten-Nutzung 132.230,74 €
Zuschüsse für vereinseigene Sportstätten 11.500,00 €
Bereitstellung von städtischen Grundstücken 12.122,02 €
Sonderzuwendungen für herausragende sportliche Leistungen 0,00 €
Die Gesamtförderung im Jahr 2024 beträgt 209.784,94 €.