Erhöhung der Höchstparkdauer in der Innenstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 11.08.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Höchstparkdauer von 60 Minuten wird in den folgenden Bereichen auf 120 Minuten, ab dem Zeitpunkt, an dem die technischen Voraussetzungen geschaffen sind, jedoch spätestens 01.01.2016 erhöht:

-        Auergasse
-        Brunnenstraße
-        Hafnermarkt, ausgenommen die 3 Parkstände vor dem Anwesen „Hafnermarkt 7“
-        Markplatz
-        Kirchenstraße
-        Rathausstraße
-        Waagstraße
-        Wilhelm-Lux-Straße
-        Zur Promenade

Der Beschluss ergeht unter der Voraussetzung, dass die Parkgebühren für den oben genannten Bereich als Kompensationsmaßnahme erhöht werden.

Die Erhöhung wird auf Probe bis 31.12.2016 festgesetzt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:18 Uhr