LKW-Durchfahrtsverbot


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 11.08.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die Durchfahrt von Lastkraftwagen einschließlich ihrer Anhänger, ab einer zulässigen Gesamtmasse von 12 Tonnen, wird innerhalb der folgenden Zone aus Gründen des Schutzes der Wohnbevölkerung vor Lärm und Abgase verboten:

       Ansbacher Straße, ab der Bundesstraße 13
       Ludwig-Erhard-Straße, ab der Bundesstraße 466
       Nürnberger Straße, ab der Staatsstraße 2222
       Spitalfeldstraße, unmittelbar vor der Einmündung in die Weinstraße
       Steinkreuzstraße, unmittelbar vor der Einmündung in die Weinstraße
       Frickenfelder Straße, unmittelbar vor der Einmündung der Weinstraße, aus Frickenfelden kommend
       Gemeindeverbindungsstraße B 13 – Theodor-Heuss-Straße, unmittelbar nach der Einmündung der Gemeindeverbindungsstraße aus Oberasbach, von der B 13 kommend
       Gemeindeverbindungsstraße B 13 – Theodor-Heuss-Straße, unmittelbar nach der Einmündung aus der B 13
       Oettinger Straße, unmittelbar nach der Einmündung der B 13 aus Richtung B 466
(siehe beiliegende Karte, die Bestandteil des Beschlusses ist)

Das Verbot soll, vorbehaltlich der Zustimmung der Regierung von Mittelfranken als höhere Straßenverkehrsbehörde, durch das Verkehrszeichen 253 (Verbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t, ausgenommen PKW und Busse) mit Zusatzzeichen „Durchgangsverkehr“ erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:18 Uhr