Weißenburger Straße zwischen Sonnenstraße und Zum Schießwasen


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 11.08.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Ortsstraße „Weißenburger Straße“, im Bereich zwischen der Sonnenstraße/Zur Altmühl und nach der Einmündung „Zum Schießwasen“, wird auf 30 Km/h beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:18 Uhr