Fasanenstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (17./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 11.08.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der Ortsstraße „Fasanenstraße“, ab der Einmündung Weinbergstraße bis zum Wendekreis, wird auf 30 Km/h beschränkt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig abgelehnt

Datenstand vom 01.10.2020 11:18 Uhr