Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes "Am Strittwasen" zur Ausweisung eines Gewerbegebietes


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (65./XV) des STADTRATES, 04.09.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 12. Sitzung (65./XV) des STADTRATES 04.09.2024 ö Beschliessend 2

Beschluss

Der Stadtrat beschließt:

  1. Im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 660/7, 672, 672/1, 673, 673/3, 674, 675/2, 676, 677/3, 715/3, 715/39, 715/40, 715/41, 716, 716/2, 717, 718, 719, 719/6, 720, 721, sowie auf Teilflächen der Grundstücke Fl.-Nrn. 715/42, 719/2, 751, 761/1, 761/2, 779/3, alle liegend in der Gemarkung Gunzenhausen, wird der Bebauungsplan „Am Strittwasen“ zur Ausweisung eines Gewerbegebietes aufgestellt. 

  1. Die Bauleitplanung erfolgt im regulären Verfahren, eine Anpassung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes Altmühlsee, Teilplan Gunzenhausen, ist nicht erforderlich. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 9 ha. Der Geltungsbereich ist aus dem beigefügten Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, ersichtlich.

  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplanes samt Begründung ist dem Stadtrat zur Billigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.11.2024 12:08 Uhr